Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG


Pflegedienst CAS VitaPlus GmbH

Firmensitz: Bodenseestraße 4a

                   81241 München
Bürositz:     Bussardstraße 5
                   82166 Gräfelfing


Kontakt
Telefon: (089) 374 575 86
Telefax: (089) 374 575 96
E-Mail: caspflege@web.de


Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer, Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:  DE455322816

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen Berufsbezeichnung: Krankenpflege

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Aufsichtsbehörde:
Medizinischer Dienst Bayern


Mitglied beim:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.


Handelsregister:

HRB 302876
Registergericht:

Amtsgericht München

Vertreten durch:
Stijepan Renier, Stefan Raukovic


AGB

Die Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der Häuslichkeit des Kunden erbracht (Leistungsort).
Der Pflegedienst ist durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zugelassen und kann von der gesetzlichen Pflegekasse des Kunden bewilligte Leistungen direkt mit dieser abrechnen. Der Pflegedienst hat einen Vertrag nach § 132 a Abs. 2 SGB V mit der gesetzlichen Krankenkasse des Kunden abgeschlossen und kann von dieser bewilligte Leistungen direkt mit ihr abrechnen. Die geltenden Verträge zwischen dem Pflegedienst und den gesetzlichen Kostenträgern unter Einschluss der Entgeltverzeichnisse können vom Kunden jederzeit eingesehen werden.

1. Leistungen und Vergütungen nach dem SGB XI


1.1. Der Pflegedienst ist gesetzlich verpflichtet, beim Kunden einen Erstbesuch durchzuführen. Der Pflegedienst erfasst im Rahmen des Erstbesuches beim Kunden die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, informiert den Kunden über das Leistungs- und Vergütungssystem und berät bei der Auswahl geeigneter Leistungen nach dem SGB XI sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung. Der Leistungskomplex des Erstbesuches kann vom Pflegedienst nach Maßgabe der mit den Pflegekassen geschlossenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abgerechnet werden.

1.2. Die Leistungen der häuslichen Pflegehilfe gemäß § 36 SGB XI und deren Vergütungen ergeben sich dem Grunde nach aus der vom Pflegedienst mit den Pflegekassen geschlossenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung.

In der Leistungsvereinbarung sind die körperbezogenen Pflegemaßnahmen,
die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen,
die Hilfen bei der Haushaltsführung und sonstige Leistungen im Sinne von
§ 89 Abs. 3 S. 1 SGB XI aufgeführt (Leistungsarten). Die Vergütungsvereinbarung sieht für bestimmte Leistungen sowohl eine vom Zeitaufwand unabhängige Vergütung nach Leistungskomplexen als auch eine Vergütung nach Zeitaufwand vor.

Für diese Leistungen kann der Kunde nach Maßgabe dieses Vertrages jeweils zwischen den vom Zeitaufwand unabhängigen Leistungskomplexen und der Inanspruchnahme von Zeitkontingenten wählen.

Wählt der Kunde Zeitkontingente, kann er innerhalb dieser Zeitkontingente frei bestimmen, welche Leistungen derselben Leistungsart er in Anspruch nehmen möchte. Der Pflegedienst weist darauf hin, dass bei Inanspruchnahme eines vereinbarten Zeitkontingents eine von der Vereinbarung abweichende Wahl der Leistungsart nicht möglich ist, weil der Pflegedienst für die jeweilige Leistungsart entsprechend qualifiziertes Personal einsetzt.

Der Kunde entscheidet mit Wirkung für künftig zu erbringende Leistungen über deren Zusammenstellung (Wahlentscheidung).

1.3. Der Pflegedienst unterrichtet den Kunden vor Vertragsschluss in der Regel schriftlich über die voraussichtlichen Kosten. Hierzu erstellt er über Art, Inhalt und Umfang der von ihm gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen auf Basis der Wahlentscheidung des Kunden einen individuellen, unverzüglich auszuhändigenden Kostenvoranschlag
(s. Anlage 1). Aus diesem ergeben sich auch die bei Inanspruchnahme dieser Leistungen vom Kunden zu tragenden Eigenanteile. Mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlages durch den Pflegedienst und den Kunden bzw. dessen Vertreter wird dieser Vertragsbestandteil.

Der Kostenvoranschlag enthält als Teil der Pflegevergütung einen Betrag zur Finanzierung einer vom Pflegedienst an die zuständige Stelle im Land zu entrichtenden Umlage für die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (§ 28 Abs. 2 PflBG). Dieser Betrag wird nach der Vereinbarung zwischen dem Pflegedienst und den Pflegekassen auf den Rechnungsbetrag für Pflegesachleistungen im Sinne des § 36 SGB XI, unabhängig davon, wer Kostenträger der Leistung ist berechnet.

Soweit betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen nach dem SGB XI nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, sind diese dem Kundengesondert außerhalb der Pflegevergütung zu berechnen.

Die gesondert berechenbaren betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen wird auf den Rechnungsbetrag für Leistungen im Sinne des SGB XI, unabhängig davon, wer Kostenträger der Leistung ist

Sie sind im Kostenvoranschlag gesondert ausgewiesen.


Bei geförderten Pflegediensten sowie im Falle des Sozialhilfebezuges des Kunden entspricht die Höhe der gesondert berechenbaren betriebs-notwendigen Investitionskosten dem Zustimmungsbescheid der zuständigen Landesbehörde nach § 82 Abs. 3
SGB XI bzw. der Vergütungsvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger nach § 75 Abs. 3 SGB XII.

1.4. Die Aushändigung des Kostenvoranschlages nach Ziffer 1.3. erfolgt grundsätzlich vor dem ersten Pflegeeinsatz. Konnte der Pflegedienst aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen noch keinen Kostenvoranschlag aushändigen, werden, soweit der Kunde den Pflegedienst dennoch bereits mit Leistungen des SGB XI beauftragt hat, diese Leistungen auf der Grundlage der mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungen für Leistungskomplexe abgerechnet. Alle ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Wahlentscheidung erbrachten Leistungen werden auf deren Grundlage abgerechnet.

1.5. Soweit der Kunde für Leistungen die Vergütung nach Zeitaufwand gewählt hat, erfasst der Pflegedienst die tatsächlich für diese Leistungen entstandenen Zeitaufwände (nachfolgend „Leistungszeit“).

Soweit während eines Einsatzes auch Leistungen erbracht werden, für die der Kunde die Abrechnung nach Leistungs-komplexen gewählt hat, werden die darauf entfallenden Leistungszeiten nicht mit erfasst; dies gilt auch für Leistungen der häuslichen Krankenpflege oder Leistungen nach Ziffer 3, die innerhalb desselben Einsatzes erbracht werden.

Für Beginn und Ende der Leistungszeit sind die Bestimmungen der Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI maßgeblich.

Soweit die Vergütungsvereinbarung nach
§ 89 SGB XI keine Bestimmung der Leistungszeit enthält, gilt folgendes:

Die Leistungszeit beginnt mit dem Eintreffen des Pflegedienstes am vereinbarten Leistungsort. Sie endet, wenn der Pflegedienst den Leistungsort verlässt.
Ist der Leistungsort die Häuslichkeit des Kunden, beginnt die Leistungszeit beim Betreten des Gebäudes, in welchem sich die Häuslichkeit befindet, und endet mit dessen Verlassen. Die Leistungszeit umfasst auch den Aufwand für die erforderliche Dokumentation der zeitabhängig vergüteten Leistung vor Ort.

1.6. Änderungen der Leistungen oder ihres Umfangs können jederzeit einvernehmlich vereinbart werden. Solche Vereinbarungen können insbesondere dann notwendig sein, wenn kurzfristig, etwa aufgrund einer akuten Veränderung des Gesundheitszustands, Erweiterungen des Leistungsumfangs erforderlich sind.

Sollen bisher nicht vereinbarte Leistungen erstmals in Anspruch genommen werden, ohne dass eine wesentliche Änderung nach Ziffer 1.7. vorliegt, ermöglicht der Pflegedienst für diese neuen Leistungen die Wahlentscheidung zwischen dem vom Zeitaufwand unabhängig vergüteten Leistungskomplex und dem Zeitkontingent nach Ziffer 1.2. Bis zur Mitteilung der Wahlentscheidung erfolgt die Abrechnung der neuen Leistungen auf der Grundlage der mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungen für Leistungskomplexe. Kostenvoranschlages durch den Pflegedienst und den Kunden bzw. dessen Vertreter wird dieser Vertragsbestandteil.

3.2. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach
SGB XII und deren Vergütungen ergeben sich dem Grunde nach aus der vom Pflegedienst mit den Pflegekassen bzw. dem Sozialhilfeträger geschlossenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung. Will der Kunde Leistungen des Pflegedienstes als Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII zulasten des Trägers der Sozialhilfe in Anspruch nehmen, werden diese, soweit sie vom Pflegedienst neben Leistungen nach dem SGB XI erbracht werden sollen, im Kostenvoranschlag nach Ziffer 1.3. ausgewiesen.

4. Mitwirkungspflichten und Annahmeverzug


4.1. Leistungen zu Lasten der Kranken- oder Pflegekasse sowie eines Sozialhilfeträgers setzen eine Mitwirkung des Kunden als Versicherten voraus. Der Kunde wird, soweit er den Pflegedienst in Anspruch nehmen möchte, die erforderlichen Anträge gegenüber den Kostenträgern stellen, aus ärztlicher Sicht erforderliche Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege entgegennehmen und an den Pflegedienst weiterleiten. Der Pflegedienst wird den Leistungsempfänger bei der Inanspruchnahme der genannten Leistungen durch Information unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Pflegedienst mitzuteilen, wenn wesentliche Umstände eintreten, die seine sonstige Pflege und Betreuung nicht mehr als gewährleistet erscheinen lassen, z.B. bei Erkrankung der sonstigen Pflegepersonen.

4.2. Die erbrachten Leistungen werden vom Pflegedienst in geeigneter Form aufgezeichnet und vom Kunden oder dessen Vertreter gegengezeichnet (Leistungsnachweis). Die Abrechnung erfolgt anhand der Leistungsnachweise. Dem Kunden ist jederzeit die Einsichtnahme in die Leistungsnachweise möglich.

4.3. Grundlage der Abrechnung sind die tatsächlich vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen. Bietet der Pflegedienst dem Kunden am Leistungsort eine vereinbarte Leistung an, die der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt (Annahmeverzug), kann der Pflegedienst vom Kunden die Vergütung für die vereinbarte Leistung auch verlangen, soweit diese nicht in Anspruch genommen wurde, jedoch nur unter Anrechnung dessen, was der Pflegedienst durch die Nichtinanspruchnahme bzw. durch einen

anderweitigen Einsatz des Personals erzielt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommene vereinbarte Leistung ein Zeitkontingent nach Ziffer 1.2. ist.

4.4. Wird ein vereinbarter Einsatz des Pflegedienstes, der aus vom Kunden zu vertretenden Gründen ausfallen muss, nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt, kann der Pflegedienst vom Kunden die für den Einsatz vereinbarte Vergütung verlangen, jedoch nur unter Anrechnung dessen, was er durch den Wegfall des geplanten Einsatzes bzw. durch einen anderweitigen Einsatz des Personals erzielt.

4.5. Der Pflegedienst weist darauf hin, dass Vergütungsansprüche nach den Ziffern 4.3. und 4.4. vom Kunden selbst und nicht von einem gesetzlichen Kostenträger zu begleichen sind.

5. Rechnungstellung und Zahlungsweise


5.1. Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel kalendermonatlich, und zwar am Beginn des Monats für den Vormonat.

5.2. Folgende Leistungen werden vom Pflegedienst unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet:

  1. Sachleistungen der Pflegeversicherung;
  2. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach
    SGB XII und gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen nach Ziffer 1.3., soweit der für den Kunden zuständige Träger der Sozialhilfe die Übernahme der Kosten erklärt hat und dem Pflegedienst die Möglichkeit der unmittelbaren Abrechnung ihm gegenüber gewährt;
  3. bewilligte Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

5.3. Folgende Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt und hat dieser selbst zu zahlen:

  1. verbleibende Eigenanteile für die Leistungen der Pflegeversicherung
    (Ziffer 1);
  2. gesondert berechenbare Investitions-aufwendungen (Ziffer 1.3.), soweit sie nicht durch den Pflegedienst unmittelbar dem Träger der Sozialhilfe gegenüber abgerechnet werden können;
  3. Leistungen der häuslichen Krankenpflege (Ziffer 2), soweit der Kunde nicht gesetzlich krankenversichert ist oder die Leistungen nicht bewilligt, aber aufgrund ärztlicher Anordnung weiterhin in Anspruch genommen wurden;
  4. Leistungen nach Ziffer 3, es sei denn, der Pflegedienst kann diese unmittelbar gegenüber dem Träger der Sozialhilfe abrechnen.

5.4. Rechnungen, die der Kunde nach Maßgabe dieses Vertrages selbst zu zahlen hat, sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Die Zahlung der Rechnungsbeträge folgt durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Erfolgt die Zahlung abweichend von Satz 2 über das SEPA-Basislastschriftverfahren durch Einzug vom Konto des Kunden, erhält dieser jeweils mit der Rechnung eine Vorabinformation zum entsprechenden Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vor dem Termin des Einzugs des fälligen Rechnungsbetrages .

6. Entgelterhöhungen


6.1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungs-grundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Pflegedienstes erfolgen.

6.2. Dem Kunden gegenüber ist die beabsichtigte bezifferte Erhöhung der für die Leistungen nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Dies gilt nicht für Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die der Pflegedienst unmittelbar gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann.

6.3. Hinsichtlich der Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege nach SGB XII wird eine Erhöhung der Entgelte außerdem nur wirksam, soweit die erhöhten Entgelte den Vergütungs-vereinbarungen nach §§ 89 SGB XI,
75 SGB XII bzw. Entscheidungen der Schiedsstellen nach §§ 85 Abs. 5 S. 1
SGB XI, 77 Abs. 1 S. 3 SGB XII entsprechen.

Einigen sich die Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträger und der Pflegedienst nicht über einen neuen Vergütungsvertrag, legt auf Antrag einer Partei die gesetzlich vorgesehene Schiedsstelle die Vergütungen fest. Die Schiedsstelle kann neue Entgelte höchstens bis zur Höhe des Antrags des Pflegedienstes unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Versicherten rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Schiedsstelle festlegen.

Legt die Schiedsstelle eine niedrigere Vergütung als bisher fest, wird der Pflegedienst seine Leistungen zu diesen Entgelten ab dem Zeitpunkt abrechnen, den die Schiedsstelle bestimmt hat, und etwa zu viel entrichtete Beträge erstatten. Legt die Schiedsstelle rückwirkend höhere Entgelte als bisher fest, ist der Pflegedienst berechtigt, die Differenzbeträge gegenüber der bisher vereinbarten Vergütung rückwirkend bis zu dem im Schiedsspruch festgelegten Zeitpunkt abzurechnen. Voraussetzung der nachträglichen Abrechnung dieser Differenzbeträge ist jedoch, dass der Pflegedienst dem Kunden gegenüber spätestens zwei Wochen[bpa1] vor dem Zeitpunkt, zu welchem die erhöhten Entgelte nach dem Schiedsspruch in Kraft treten, schriftlich die im Schiedsverfahren von ihm beantragte Erhöhung angekündigt und begründet hatte und dem Kunden das Ergebnis des Schiedsspruchs unverzüglich nach dessen Bekanntgabe mitteilt.

6.4. Im Falle einer Entgelterhöhung händigt der Pflegedienst dem Kunden einen an die Erhöhung angepassten Kostenvoranschlag aus.

7. Dokumentation


Der Pflegedienst führt eine Pflege-dokumentation. Diese ist Eigentum des Pflegedienstes. Nach Beendigung der Pflege verbleibt sie beim Pflegedienst. Sie verbleibt während der Pflege beim Kunden, es sei denn, ihre sichere Aufbewahrung ist dort nicht gewährleistet.

8. Datenschutz und Schweigepflicht


8.1. Der Pflegedienst und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personen-bezogenen Informationen des Kunden.
Der Pflegedienst hat seine Mitarbeiter über deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Daten über den Kunden belehrt, von denen der Pflegedienst bzw. seine Mitarbeiter Kenntnis erlangen.

8.2. Die Verarbeitung der personen-bezogenen Daten des Kunden richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundes-Datenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Kunden betreffenden
Datenverarbeitung durch den Pflegedienst ergeben sich im Einzelnen aus den „Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ in Anlage 2 dieses Vertrages.

9. Beendigung des Vertrages


9.1. Der Vertrag endet mit Kündigung oder Tod des Kunden. Bei vorübergehendem stationärem Aufenthalt (Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung etc.) ruht der Vertrag.

9.2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Der Pflegedienst kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Die Kündigung bedarf der Textform.
Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


Datenschutzerklärung


I. Name und Anschrift des Verantwortlichen


Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist der:

Ambulanter Pflegedienst CAS VitaPlus GmbH

Firmensitz: Bodenseestraße 4a

                   81241 München
Bürositz:     Bussardstraße 5
                   82166 Gräfelfing
Tel.: (089) 374 575 86
Fax: (089) 374 575 96
E-Mail: caspflege@web.de


II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten


Die/der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

Herr Stijepan Renier und Herr Stefan Raukovic
Bussardstraße 5 82166 Gräfelfing
apd@casvitaplus.de
Telefon: (089) 374 575 86


III. Allgemeines zur Datenverarbeitung


1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten


Unsere Datenverarbeitung beschränkt sich auf das notwendige Minimum, um eine funktionierende Website bereitzustellen und unsere Inhalte sowie Dienstleistungen zu ermöglichen. In der Regel verarbeiten wir personenbezogene Daten unserer Nutzer nur nach deren ausdrücklicher Zustimmung. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine vorherige Zustimmung aus praktischen Gründen nicht eingeholt werden kann, jedoch die Datenverarbeitung gemäß geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

3. Datenlöschung und Speicherdauer



Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Grund für die Speicherung nicht mehr besteht. Eine Aufbewahrung kann jedoch erfolgen, wenn dies durch einschlägige unionsrechtliche Verordnungen, nationale Gesetze oder andere Vorschriften, die für den Verantwortlichen verbindlich sind, vorgeschrieben ist. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt ebenfalls, wenn die gemäß diesen Normen festgelegte Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, es sei denn, es besteht die Notwendigkeit, die Daten weiterhin für den Abschluss eines Vertrages oder für die Erfüllung eines bestehenden Vertrages aufzubewahren.

IV. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles


1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung


Bei jedem Besuch unserer Website erfasst unser System automatisch Daten und Informationen vom Computer des Besuchers. Die gesammelten Daten umfassen:

(1) Informationen über den verwendeten Browsertyp und dessen Version.

(2) Die IP-Adresse des Nutzers.


(3) Datum und Uhrzeit des Zugriffs.


(4) Websites, von denen der Nutzer auf unsere Internetseite gelangt.

(5) Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden.

Diese Daten werden in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Es erfolgt keine Speicherung dieser Daten in Verbindung mit anderen personenbezogenen Informationen des Nutzers.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung


Die vorübergehende Speicherung der Daten und Logfiles basiert auf der Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

3. Zweck der Datenverarbeitung


Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist erforderlich, um die Bereitstellung der Website auf dem Computer des Nutzers zu ermöglichen. Zu diesem Zweck muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert werden.

Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionalität der Website sicherzustellen. Darüber hinaus dienen uns die gesammelten Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherung unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet dabei nicht statt.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der Daten gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

4. Dauer der Speicherung


Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, um den Zweck ihrer Erhebung zu erfüllen. Im Fall der Datenerfassung zur Bereitstellung der Website geschieht dies, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

Im Falle der Speicherung von Daten in Logfiles erfolgt die Löschung spätestens nach 60 Tagen. Eine darüber hinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder so verfremdet, dass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit


Die Datenerfassung zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles sind für den ordnungsgemäßen Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Daher besteht seitens des Nutzers keine Möglichkeit, dieser Datenerhebung zu widersprechen.

V. Verwendung von Cookies


Unsere Webseite verwendet keine Cookies.


VI. Rechte der betroffenen Person


Falls Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, gelten Sie als Betroffener im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und Ihnen stehen gegenüber dem Verantwortlichen folgende Rechte zu:

1. Auskunftsrecht


Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie vom Verantwortlichen folgende Informationen verlangen:

(1) Die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden. (2) Die Kategorien von personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden. (3) Die Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden. (4) Die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer. (5) Das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung. (6) Das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde. (7) Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

2. Recht auf Berichtigung


Sie haben das Recht, gegenüber dem Verantwortlichen die Berichtigung und/oder Vervollständigung Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche ist verpflichtet, die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung


Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen:

(1) Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer personenbezogenen Daten bestreiten und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.

(2) Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig ist, Sie jedoch die Löschung der Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung dieser Daten verlangen.

(3) Wenn der Verantwortliche die personenbezogenen Daten nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt, Sie die Daten jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.

(4) Wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt wurde, dürfen diese Daten – abgesehen von ihrer Speicherung – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Falls die Einschränkung der Verarbeitung nach den genannten Voraussetzungen erfolgt ist, werden Sie vom Verantwortlichen informiert, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

4. Recht auf Löschung


a) Löschungspflicht: Sie können vom Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. (2) Sie legen gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gemäß Artikel 21 Absatz 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. (3) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. (4) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. (5) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 DSGVO erhoben.

b) Information an Dritte: Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Artikel 17 Absatz 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

c) Ausnahmen: Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information; (2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; (3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe h und i sowie Artikel 9 Absatz 3 DSGVO; (4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder (5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

5. Recht auf Unterrichtung


Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6. Recht auf Datenübertragbarkeit


Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO beruht und (2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7. Widerspruchsrecht


Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde, einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Artikel 78 der DSGVO.


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